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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2023

  1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN / GELTUNGSBEREICH

    Unter der Bezeichnung „David Lloyd Clubs“ werden von unterschiedlichen Gesellschaften der David Lloyd Leisure Gruppe an mehreren Standorten in Deutschland qualitativ hochwertige Fitness- und Wellnessanlagen (nachfolgend Clubs) betrieben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden (nachfolgend Mitglied oder Sie) und der im Mitgliedsvertrag genannten David Lloyd Gesellschaft (nachfolgend David Lloyd oder wir).

  2. LEISTUNGEN VON DAVID LLOYD

    Die Aufnahmegebühr dient dem erforderlichen Verwaltungsaufwand für die Einrichtung Ihrer Kundendaten, der Einrichtung des Zahlungsverkehrs und der ersten Trainings- bzw. Nutzungseinweisungen. Die laufenden Monatsbeiträge enthalten für Sie die Möglichkeit, die vorhandenen Sauna- und Trainingseinrichtungen zu nutzen, sowie an den angebotenen Kursen im jeweils gewählten Umfang teilzunehmen. Nicht umfasst von den vertraglich vereinbarten Leistungen sind die von uns als Sonderleistungen mit zusätzlichen Preisen angebotenen Leistungen (Personal Training, kostenpflichtige Kurse, Face&Body Behandlungen, Gastronomie). Bei jedem Besuch eines Clubs ist das Mitgliedsarmband bei sich zu tragen.

  3. VERTRAGSARTEN / NUTZUNGSBERECHTIGUNGEN LEISTUNGEN VON DAVID LLOYD

    Wir bieten unterschiedliche Mitgliedschaftskategorien mit unterschiedlichen örtlichen und zeitlichen Nutzungsumfängen an. Ihr Club informiert Sie über die Ihnen zur Verfügung stehenden Einrichtungen, und wann Sie diese benutzen können. Wir informieren Sie über die Einschränkungen, wenn Sie Mitglied bei uns werden oder Ihre Mitgliedschaftskategorie ändern. Alle Informationen finden Sie auch auf unserer Website.

    3.1 Der Umfang des dem Mitglied zustehenden Nutzungsrechts im David Lloyd Clubs bestimmt sich nach der gewählten Vertragsart:

    3.1.1 „Club“: Das Mitglied ist berechtigt, den vertraglich gewählten Club ausschließlich montags bis freitags (außer Feiertage) bis 16.00 Uhr zu nutzen, wobei das Mitglied innerhalb dieser Zeit ausgecheckt haben muss. Wird verspätet ausgecheckt, so wird für jede weitere, angefangene Stunde ein Einzelaufpreis von 5,00 € berechnet, der direkt vor Ort zu zahlen ist. Eine Nutzung an Wochenenden (Samstag und Sonntag) sowie an Feiertagen ist in dieser Vertragsart nicht enthalten. Das Mitglied kann jederzeit in die Vertragsarten Club Plus und Platinum wechseln. (Siehe Punkt 5) Die Nutzung anderer David Lloyd Meridian - Clubs ist während vorgenannter Nutzungszeiten mit einem Zuschlag von 5,00 € pro Besuch möglich, die beim Besuch zu zahlen und sofern freie Kapazitäten in dem entsprechenden Club vorhanden sind.

    3.1.2 „Club Plus“: Das Mitglied ist berechtigt, den vertraglich gewählten Club während der Öffnungszeiten zeitlich unbegrenzt zu nutzen. Die Nutzung anderer David Lloyd Meridian - Clubs ist mit einem Zuschlag von 5,00 € pro Besuch möglich, sofern freie Kapazitäten in den entsprechenden Clubs vorhanden sind. Das Mitglied kann jederzeit in die Vertragsart Platinum wechseln. (Siehe Punkt 5)

    3.1.3 „Club Platinum“: Das Mitglied ist berechtigt sämtliche David Lloyd-Clubs während der Öffnungszeiten zeitlich unbegrenzt zu nutzen. Ein Wechsel in die Vertragsarten „Club“ und „Club Plus“ ist unter den in Ziffer 5 benannten Voraussetzungen möglich. Zusatzleistung Club Platinum: Kostenfreie Getränke an der Getränkestation im Club Ein Duschhandtuch und ein Fitnesshandtuch bei jedem Besuch Zugang zu BLAZE - unserem aufregenden neuen High Intensity Workout Einen Fitness-Gästepass monatlich, um den Club mit Freunden zu teilen (Gültigkeit: 30 Tage) Erweiterte Buchungsrechte - Sie können jeden Kurs in jedem Club nun 9 Tage im Voraus in der App buchen 10% Rabatt auf Face & Body Anwendungen 10% Rabatt auf Speisen und Getränke Zugang zu allen David Lloyd Meridian Clubs, David Lloyd Club Bad Homburg und zu allen David Lloyd Clubs in Europa

    3.2. Alle Verträge gemäß Ziffer 3.1.1, 3.1.2 sowie 3.1.3 können auch als „Flex“ Variante gewählt werden: Die Erstlaufzeit im Flex-Tarif beträgt 3 Monate und kann anschließend monatlich gekündigt werden. Der Wechsel von der Flex-Variante in einen Standardvertrag ist immer jeweils zum 1. des Folgemonats mit einem einer Erstlaufzeit von 12 Monaten möglich.

    3.3. Weitere Vertragsarten:

    3.3.1 „Homeclub only“ Mitgliedschaften werden nur im Club Barmbek angeboten. Diese Mitgliedschaften sind ausschließlich in diesem Club nutzbar. Es gibt keine vergünstigte Zutrittsmöglichkeit in anderen Clubs. Weitere Vertragsinhalte entsprechen den regulären Mitgliedschaften.

    3.3.2 „Couple“: Wählbar in den Vertragsarten Club Plus und Platinum. Auch als Flex-Varianten und über FirmenFitness Vereinbarungen. Die Erstlauf beläuft sich auf 12 Monate. Alle Beiträge werden vom Konto des Hauptmitglied monatlich abgebucht. Das Hauptmitglied haftet für die Zahlung aller Beiträge. Innerhalb der Erstlaufzeit sind Vertragsänderungen immer mit einem Wechsel auf die aktuellen Standardkonditionen verbunden.

    3.3.3 „Young Adult 18-22 Jahre“ entspricht Platinum Mitgliedschaften inklusive Zusatzleistungen. Angebot gilt nur für Club Wandsbek und Club Barmbek. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, wird der Vertrag auf die aktuellen Standardkonditionen gemäß der gewählten Vertragsart (Club, Club Plus oder Platinum) umgestellt.

    3.3.4 „Studenten, Schüler“, Nutzung bis zum 32. Lebensjahr oder bei Beendigung des Studiums/Schule; bei Vertragsabschluss sowie einmal jährlich muss ein Nachweis selbständig eingereicht werden. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, wird der Vertrag auf die aktuellen Standardkonditionen umgestellt.

    3.4. „Junior 14-17“ entspricht einer Platinum Mitgliedschaft ohne Zusatzleistungen; Getränkepauschale kann kostenpflichtig dazu gebucht werden. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, wird der Vertrag auf die aktuellen Standardkonditionen umgestellt.

    3.5. „3-13 Jahre“: ausschließliche Nutzung der für die Altersgruppe freigegebene Bereiche zzgl. Kurse. Angebot nur in ausgewählten Clubs. Setzt eine Mitgliedschaft eines Erziehungsberechtigten voraus. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, wird der Vertrag auf die aktuellen Standardkonditionen umgestellt.

    3.6. „0-2 Jahre“: ausschließliche Nutzung der für die Altersgruppe freigegebene Bereiche; Angebot nur in ausgewählten Clubs. Setzt eine Mitgliedschaft eines Erziehungsberechtigten voraus. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, wird der Vertrag auf die aktuellen Standardkonditionen umgestellt. Bei allen Verträgen für Minderjährige ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Nach Erreichen der Volljährigkeit gehen die Rechten und Pflichten des Vertrages auf das im Vertrag benannten Mitgliedes über. In allen vorgenannten Vertragsarten stehen pro Club begrenzte Kontingente von Mitgliedschaften zur Verfügung. Sind diese ausgeschöpft, behält sich David Lloyd vor, keine weiteren Mitgliedschaften dieser Vertragsart anzubieten. Dies gilt insbesondere auch bei einem Wechsel der Vertragsart. David Lloyd verfügt in allen Clubs über ein elektronisches Zugangskontrollsystem. Zur Gewährleistung eines sicheren Zugangs ist das Mitglied verpflichtet, ein digitales Foto von sich aufnehmen und speichern zu lassen. Dies gilt sowohl zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung als auch zwecks Aktualisierung mindestens alle 5 Jahre während der laufenden Mitgliedschaft. Zusätzlich ist bei jedem Besuch das Mitgliedsarmband bei sich zu tragen. Alle Vertragswechsel auf einen günstigen Mitgliedsbeitrag beinhaltet eine neue Erstlaufzeit von 12 Monaten. Dies gilt auch, sollte vorab eine Kündigung ausgesprochen worden sein. Somit verschiebt sich das bereits bestätigte Kündigungsdatum. Das dem ausgewählten Vertrag entsprechenden Mitgliedsarmband wird nach Vertragsabschluss direkt oder beim ersten Check-in an der Rezeption ausgehändigt.

  4. VERTRAGSLAUFZEITEN / KÜNDIGUNG

    4.1 Laufzeiten und Vertragsbeginn Wir bieten Vertragserstlaufzeiten von 3 oder 12 Monaten an. Die Berechnung der gewählten und im Vertrag angegebenen Vertragslaufzeit beginnt an dem Tag, der im Vertrag als Vertragsbeginn / erster Abbuchungsmonat bezeichnet ist.

    4.2 Vertragsverlängerungen/ Kündigungsfrist Verträge mit einer Vertragserstlaufzeit von 12 Monaten können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Kalendermonat zum Ende der Vertragserstlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag im Laufe der Vertragserstlaufzeit nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch stillschweigend unbefristet, solange er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Kalendermonat zum Monatsende gekündigt wird. Verträge mit einer Erstlaufzeit von 3 Monaten können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Kalendermonat zum Ende der Vertragserstlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag im Laufe der Vertragserstlaufzeit nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch stillschweigend unbefristet, solange er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Kalendermonat zum Monatsende gekündigt wird.

    4.2.1. Kündigung während Ruhezeit

  • Innerhalb der Erstlaufzeit: Die Ruhezeit unterbricht den Ablauf der vereinbarten Vertragserstlaufzeit. Nach Beendigung der Ruhezeit läuft der Vertrag mit der Restlaufzeit weiter, welche zu Beginn der Ruhezeit bestand.

  • Nach der Erstlaufzeit: Nach Beendigung einer Ruhezeit, besteht immer eine Restlaufzeit von einem Monat. Frist gemäß Punkt 4.2.

    4.3. FirmenFitness-Sonderkonditionen Wird für einen Vertrag ein reduzierter monatlicher Beitrag auf Basis einer mit einem FirmenFitness-Partner bestehenden Rahmenvereinbarung gewährt, so steht uns bei Nichterreichen der vom FirmenFitness-Partner zugesicherten Anzahl von Mitgliedern aus dem Kreis seiner Mitarbeiter das Recht zu, Ihren Nachlass zu reduzieren bzw. vollständig zu versagen, ohne dass Ihnen hieraus ein Sonderkündigungsrecht entsteht. Gleiches gilt für den Fall, dass die Vereinbarung mit dem FirmenFitness Partner endet oder Sie aufgrund eines Arbeitgeberwechsels keinen Anspruch auf FirmenFitness-Konditionen mehr besitzen. Es ist ein jährlicher Nachweis der Firmenzugehörigkeit einzureichen. Anderenfalls wird der bestehende Vertrag, wenn er sich in der Erstlaufzeit befindet, mit Vorankündigung auf einen Standardvertrag gewechselt.

    4.4 Form der Kündigungen Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

    4.5 Fristberechnung Für die Fristberechnung bei einer Kündigung ist der Eingang der Kündigung bei dem jeweils anderen Vertragspartner maßgebend. Die Kündigung wird von Seitens David Lloyds mindestens in Textform bestätigt. Ein Nachweis des Kündigungseinganges muss durch das Mitglied erfolgen. Dies ist z.B. möglich durch die Übersendung eines Fax-Protokolls, eines Einschreibens mit Rückschein, einer mit unserem Stempel versehenen Kopie Ihres persönlich abgegebenen Schreibens an der Rezeption oder der Weiterleitung einer versendeten E-Mail mit ersichtlichen Verfassungs-/ Versanddatums.

    4.6 Außerordentliche Kündigungsmöglichkeit Das beiderseitige Recht auf eine außerordentliche Kündigung des Mitgliedsvertrags aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Im Falle einer durch Sie schuldhaft veranlassten außerordentlichen Kündigung durch uns haben wir Anspruch auf einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 50 % der Mitgliedsbeiträge, die für die Restlaufzeit der Erstlaufzeit des Vertrags zu zahlen gewesen wären. Ihnen steht es frei, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht, oder nur in wesentlich geringerem Umfang als dem pauschalierten Schaden entstanden ist. Im letzten Fall ist nur der nachgewiesene Schaden zu erstatten.

  1. VERTRAGS- UND ANLAGENWECHSELMÖGLICHKEITEN

    Über die Möglichkeiten, Ihre Mitgliedschaftskategorie oder Ihren vertraglich gewählten Club zu wechseln, informieren wir Sie gerne auf schriftliche Anfrage. Mündliche Zusagen bzw. Vereinbarungen sind nicht rechtskräftig und werden nicht berücksichtigt.

    5.1.VERTRAGSWECHSEL Das Mitglied kann die Vertragsart in Abhängigkeit der bestehenden Vertragsart wie folgt wechseln:

    5.1.1 „Club“ Das Mitglied kann jederzeit unter Beibehaltung der Vertragslaufzeit und des ursprünglich vereinbarten Vertragsbeginns in die Vertragsarten Club Plus und Platinum wechseln. Ein Wechsel in die Vertragsart Flexible kann jeweils zum Ablauf der Vertragserstlaufzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monaten erfolgen. Eine Aufnahmegebühr fällt nicht an.

    5.1.2 „Club Plus“ Das Mitglied kann bei einem Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten jederzeit unter Beibehaltung der Vertragslaufzeit und des ursprünglich vereinbarten Vertragsbeginns in die Vertragsart Platinum wechseln. Ein Wechsel in die Vertragsart Club kann jederzeit zum 1. des Folgemonats erfolgen. Dies beinhaltet eine neue Erstlaufzeit von 12 Monaten zu den jeweils gültigen Konditionen. Ein Wechsel in die Vertragsart Flexible kann jeweils zum Ablauf der Vertragserstlaufzeit bei Verträgen mit einer Laufzeit von 12 Monaten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat erfolgen. Eine Aufnahmegebühr fällt jeweils nicht an.

    5.1.3 „Platinum“ Das Mitglied kann jederzeit zum 1. des Folgemonats in die Vertragsarten Club oder Club Plus wechseln, dies beinhaltet eine neue Erstlaufzeit von 12 Monaten zu den jeweils gültigen Konditionen. Ein Wechsel in die Vertragsart Flexible kann jeweils zum Ablauf der Vertragserstlaufzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat erfolgen. Eine Aufnahmegebühr fällt nicht an.

    5.1.4 „Flexible“ Das Mitglied kann jederzeit in eine andere Vertragsart wechseln. Dies beinhaltet eine neue Erstlaufzeit von 12 Monaten zu den jeweils gültigen Konditionen.

    5.1.5 „Couple“: Bei Änderungen der Vertragskategorie oder einen Clubwechsel eines der beiden Mitglieder, verfallen die Voraussetzungen der Sonderkonditionen. Dies hat einen Wechsel auf aktuelle Standardkonditionen zur Folge. Dies betrifft nicht einen gemeinsamen Wechsel.

    5.2. Bei den Vertragsarten Club und Club Plus kann die vertraglich gewählte Anlage jederzeit – unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Konditionen für Mitgliedschaften in der neu gewählten Anlage – gewechselt werden, sofern freie Kapazitäten in der neu gewählten Anlage verfügbar sind. In allen vorgenannten Vertragsarten stehen pro Anlage begrenzte Kontingente von Mitgliedschaften zur Verfügung. Sind diese ausgeschöpft, behält sich David Lloyd vor, keine weiteren Mitgliedschaften dieser Vertragsart anzubieten. Dies gilt insbesondere auch bei einem Wechsel der Vertragsart. Sofern bei Abschluss der Mitgliedschaft Sonderkonditionen ausschließlich für die gewählte Anlage (z. B. reduzierte Aufnahmegebühr) gewährt wurden, ist ein Anlagenwechsel frühestens nach Ablauf der Erstlaufzeit oder durch Nachzahlung der Differenz zwischen der rabattierten Aufnahmegebühr und der vollen Aufnahmegebühr möglich. Einzelne Ermäßigungsarten können nicht kombiniert werden. Jeglicher Vertragswechsel bedarf der Textform.

  2. BEITRAGSZAHLUNG / ZAHLUNGSVERZUG

    Die Aufnahmegebühr sowie der ggf. erste anteilige Monatsbeitrag werden direkt beim Abschluss des Vertrages fällig. Der im Vertrag ausgewiesene Monatsbeitrag wird jeweils am 1. eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Der Einzug des Monatsbeitrags erfolgt am 3. Bankarbeitstag per SEPA-Lastschrift. Wird die Lastschrift aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht eingelöst, sind wir berechtigt, Ihnen die damit verbundenen Rücklastschriftgebühren der Banken zu berechnen, die mit dem nächsten Lastschrifteinzug eingezogen werden. Bei Ausständen erfolgt eine Zahlungserinnerung / Aufforderung via E-Mail. Der offene Betrag wird erstmalig Mitte des laufenden Monats noch einmal versucht einzuziehen. Sollte dies weiterhin nicht möglich sein, erfolgt eine Abbuchung mit dem Folgemonat. Eine zwischenzeitige Begleichung von Außenständen ist jederzeit an der Rezeption Ihres Clubs möglich. Alternativ kann der Zahlungslink in den von uns verschickten Zahlungsaufforderungen genutzt werden. Offene Forderungen machen einen reibungslosen Check-in nicht möglich.

    6.1. Gerät das Mitglied mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, steht David Lloyd das Recht zu, dem Mitglied bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Beträge eine vorübergehende Nutzungssperre auszusprechen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt. Bei Außenständen behalten wir uns vor, dies an unser Inkassobüro weiterzuleiten.

    6.2. Anpassung des Mitgliedsbeitrages / Preisänderungsklausel David Lloyd wird die vereinbarten Preise regelmäßig überprüfen und falls erforderlich eine Preisanpassungen vornehmen.

    6.3. Alle im Club in Anspruch genommenen Zusatzleistungen können an der Rezeption nur bargeldlos beglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, Guthaben auf das Verzehrkonto aufzuladen. Dies kann über die App erfolgen sowie über Kartenzahlung an der Rezeption.

  3. RUHEN DER MITGLIEDSCHAFT

    7.1 Verträge können in den folgenden Fällen und mit entsprechendem Nachweis für einen, nur im Voraus zu bestimmenden Zeitraum, im gegenseitigen Einverständnis ab einer Dauer von mindestens einem vollen Kalendermonat auf Ihren Antrag ruhend gestellt werden: bei beruflich bedingter Abwesenheit (Tätigkeit außerhalb der Metropolregion des gewählten Clubs für mindestens einen vollen Kalendermonat; Nachweis durch Arbeitgeberbestätigung o. ä. im Voraus erforderlich), bei schulisch bedingter Abwesenheit von mindestens einem vollen Kalendermonat (Schulbesuch / Studium außerhalb der Metropolregion des gewählten Clubs; Nachweis des Bildungsträgers im Voraus erforderlich), bei nachgewiesener Krankheit, die eine Nutzung sämtlicher vertragsgegenständlicher Leistungen von uns verhindert und bei nachgewiesener Schwangerschaft.

    7.2 Wird eine Ruhezeitvereinbarung getroffen, so unterbricht die Ruhezeitregelung den Ablauf der vereinbarten Vertragserstlaufzeit. Nach der Beendigung der Ruhezeit läuft der Vertrag mit der Restlaufzeit weiter, welche zu Beginn der Ruhevereinbarung bestand.

  4. ZUFRIEDENHEITSGARANTIE / SONDERKÜNDIGUNGSRECHT

    Beide Vertragspartner können innerhalb der ersten 14 Tage nach Zutrittsbeginn ein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Wird innerhalb des vorgenannten Zeitraums Gebrauch von dem Sonderkündigungsrecht gemacht, so endet der Vertrag mit Eingang der Sonderkündigung bei dem jeweils anderen Vertragspartner. Die Aufnahmegebühr und ggf. im Voraus geleistete Monatsbeiträge werden Ihnen anteilig erstattet. Ein Neueintritt zu veränderten Konditionen ist frühestens acht Wochen nach Eingang der Sonderkündigung möglich.

  5. GASTRONOMIE / FITBAR

    Für den Verzehr von Speisen und Getränken an der Fitbar sowie im Poolrestaurant gelten die dort bekannt gemachten Preise.

  6. GESUNDHEIT / HAFTUNG

    10.1 Sie sind für Ihren gesundheitlichen Zustand sowie für Ihre körperliche Belastung selbst verantwortlich. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei der Benutzung des Clubs beratend und unterstützend zur Seite. Die Trainer erstellen auf Wunsch und auf Basis Ihrer Angaben persönliche Trainingspläne.

    10.2 Ein vorübergehender, nicht erheblicher Ausfall des Trainingsbetriebs oder eine vorübergehende, nicht erhebliche Schließung von Teilbereichen eines Clubs aus betriebsnotwendigen Gründen oder eine tageweise Schließung eines gesamten Clubs berechtigt Sie nicht zu einer Kürzung von Mitgliedsbeiträgen. Ebenfalls entsteht hieraus kein Anspruch auf eine Rückvergütung von Mitgliedsbeiträgen, auf Einräumung einer Ruhezeit, auf eine Verlängerung der Mitgliedschaft inkl. einem Sonderkündigungsrecht.

    10.3. Umkleideschränke oder Mietschränke (ausschließlich im Club Frankfurt zu buchbar) werden von David Lloyd zur Verfügung gestellt. Die Umkleideschränke werden nicht beaufsichtigt. Für das Abschließen genutzter Umkleideschränke ist das Mitglied selbst verantwortlich. David Lloyd haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachte Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens David Lloyd zurückzuführen.

    10.4 Für den Verlust des durch uns ausgehändigten Mitgliedsarmbandes berechnen wir Ihnen 10,00€.

    10.5. Bei Verlust der Parkkarte richten sich die Tarife, ebenso der Haftungsumfang, nach den jeweiligen Parkgaragenbetreibern.

  7. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN Die Rechte des Mitglieds aus der Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.

  8. MITTEILUNGSPFLICHT Änderungen Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihrer Bankverbindung sind uns unverzüglich mitzuteilen. Dies muss in Textform erfolgen. Durch Unterlassung oder Verspätung entstehende Kosten und Aufwendungen (z. B. Rücklastschriftgebühren der Bank) gehen zu Lasten des Mitgliedes.

  9. STREITSCHLICHTUNGSHINWEIS Gemäß § 36, 37 (VSBG): Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: [email protected]


Für David Lloyd Clubs: David Lloyd Clubs Deutschland GmbH Niederstedter Weg 12 61348 Bad Homburg [email protected] www.davidlloyd.de

Für David Lloyd Meridian Clubs: Meridian Spa & Fitness Deutschland GmbH Wandsbeker Zollstr. 87-89 22041 Hamburg [email protected] www.meridianspa.de

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